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Wer den Weg zum Leser ebnet – Von Ilja Braun
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Zeitungsverleger fordern ein eigenes Leistungsschutzrecht, um wirksamer gegen Piraterie vorgehen zu können. Wäre das auch etwas für Buchverlage?

Was hat das Bücher-Scannen für die Google Buchsuche mit elektronischen Pressespiegeln und Nachrichtendiensten im Internet gemein? Über beide ärgern sich Autoren und Verleger, die mit der Vermarktung geistigen Eigentums ihr Geld verdienen. Unerlaubtes Kopieren und Piraterie seien im Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit so gut wie nicht mehr zu verhindern, lautet die Klage, weil die Rechtsverfolgung solcher Verstöße aufwändig und ineffektiv sei.

Noch schwieriger wird es, wenn die Verlage über die entsprechenden Urheberrechte gar nicht verfügen, weil die Autoren sie ihnen nicht abgetreten haben. Die Zeitungsverleger sind deshalb nun zum Gegenangriff übergegangen: Sie fordern vom Gesetzgeber ein eigenes Leistungsschutzrecht für ihre Produkte. Eine Art kleines Urheberrecht also, das gedruckte Artikel und Beiträge auch unabhängig vom Urheberrecht der Autoren schützen würde.

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