Seit Anfang 2008 ist das Gesetz zur sechsmonatigen Speicherung von Verkehrsdaten in Kraft. Der Chaos Computer Club hat dargestellt, was mit den gesammelten Angaben alles möglich ist.
Welche Aktivisten waren auf der Demonstration gegen Abschiebung? Auf wen ist die Umweltgruppe am meisten angewiesen? Wer hat mit wem eine Affäre? Solche Fragen können die Sicherheitsbehörden künftig einfach für fast alle Deutschen anhand des Verhaltens beim Telefonieren und Mailen beantworten, zeigt ein aktuelles Gutachten des Chaos Computer Club. Die Technikfachleute erstellten die Expertise für das Bundesverfassungsgericht, das entscheiden soll, ob die so genannte Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß ist.
Jeder Telekommunikationsanbieter muss sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wann und wie lange per Telefon oder Email kommuniziert. Zusätzlich zeichnen die Anbieter auch den Bereich auf, in dem jemand sein Handy benutzt – die so genannte Funkzelle. Diese Regelung gilt für alle gegen Entgelt erbrachten Dienste, einen konkreten Verdacht für eine Straftat braucht es dafür nicht.
Eingefordert hatten diese Maßnahme vor allem das Bundesinnenministerium und die Sicherheitsbehörden. Grund: Man brauche die Vorratsdatenspeicherung für den Kampf gegen den Terrorismus.
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