Das deutsche Transsexuellengesetz ist diskriminierend. Doch dank professionalisierter Aktivität rückt Trans* zunehmend auf die Agenda
Als “schwangerer Mann” erlangte der US-Amerikaner Thomas Beatie im vergangenen Jahr weltweit Aufmerksamkeit. Die Geburt seiner zwei Kinder wäre in Deutschland nicht möglich gewesen. Denn das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) schränkt die Rechte von Trans*-Menschen ein: Für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsangleichung wird dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit, also eine Zwangssterilisation verlangt.
Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2005 als verfassungswidrig reklamiert. Zwar wird also erkannt, dass das TSG reformbedürftig ist. Doch der medizinische Eingriff, der die UN-Menschenrechtscharta und das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit massiv verletzt, wird auch in einer Neufassung des TSG nicht zur Debatte stehen. Zu sehr stehen tradierte Vorstellungen von “Elternschaft” und “Geschlecht” infrage, zu verstörend wirkt noch immer das Bild eines schwangeren Mannes, zu groß noch immer das Verlangen nach Eindeutigkeit der Körper.