Von Joschka Fischer – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag ist rückwärtsgewandt und realitätsfremd
Man kann in der Politik auf sehr unterschiedliche Art seine Ablehnung kundtun, je nach Mut und Opportunität: Entweder ist man ehrlich, sagt direkt Nein und trägt dann die Konsequenzen, was bisweilen recht teuer werden kann. Oder man sagt »Ja, aber« und wendet das Aber dann so lange hin und her, bis von dem Ja kaum noch etwas übrig geblieben ist.
Ein solches Verhalten gilt einer breiteren Öffentlichkeit in der Regel als typisch für die Politik – und auch die Juristerei. Man legt sich fest, ohne sich wirklich festlegen zu müssen, minimiert damit das persönliche Risiko und kann doch den erwünschten Ablehnungseffekt erzielen. Dieses »Prinzip Hintertür« mag effektiv sein, aber es ist weder ehrlich noch besonders mutig.